17.03.2020, Bad Zurzach
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit den am Freitag beschlossenen Massnahmen wird das öffentliche Leben in der Schweiz stark eingeschränkt. Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung der Infektion sollen soziale Kontakte nur eingeschränkt gepflegt werden.
Ab Mittwoch, 18.03.2020 führen wir tägliche Besuchszeiten von 13:30 Uhr – 16:30 Uhr ein. In dieser Zeit ist ein Besuch Ihres Angehörigen möglich, wenn Sie in den vergangenen zwei Wochen nicht erkrankt waren oder Kontakt zu einer in den letzten zwei Wochen erkrankten Person hatten. Es ist gleichzeitig sinnvoll, dass Kinder und Jugendliche auf den Besuch ihrer Angehörigen verzichten.
Unsere Bewohnenden dürfen sich weiterhin draussen aufhalten, wenn sichergestellt ist, dass sie die Kontaktbeschränkungen im Freien beachten. Natürlich ist es möglich, Ihre Angehörigen z. B. für ein Essen nach Hause abzuholen.
Für Ihre Unterstützung besten Dank. Über eine Veränderung der Lage halten wir Sie auf dem Laufenden.
Freundliche Grüsse
Thomas Jehle, Vorsitzender der Geschäftsleitung