Neue Massnahmen gemäss Bundesratsentschluss

20.12.2021

Neu gilt für Besuche im PFAUEN und dem dazugehörigen EMILS BISTRO eine 2G Regel. Damit kommen wir den Massnahmen nach, welche der Bundesrat per Beschluss vom 17.12.2021 erlassen hat.

Seit heute, Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Neu haben nur noch geimpfte und genesene Personen (2G) Zugang zu EMILS BISTRO und zu den Innenräumen des PFAUEN. Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden.

Als zusätzlicher Schutz muss zudem immer eine Maske getragen werden und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden.  

Eine Ausnahme vom oben genannten Grundsatz gelangt einzig in Fällen von zeitlicher Dringlichkeit, anlässlich des Besuchs bei Sterbenden zur Anwendung. 

Wir werden uns mit allen verfügbaren Möglichkeiten für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einsetzen, da die epidemiologische Lage in der Schweiz besorgniserregend ist. An dieser Stelle danken wir allen Angehörigen und Ansprechpersonen für die aktive Unterstützung und Einhaltung dieser Regeln.

Herzlichen Dank für ihr Verständnis. Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Nummer 056 265 01 00.