Neue Finanzierung der Pflegematerialien

30.09.2021

Ab 01. Oktober werden gemäss Bundesbeschluss Pflegematerialien neu verrechnet.

Im Frühling hat das Parlament entschieden, dass für die Pflegematerialien ein neues Finanzierungsregime gelten soll. Dieses hat der Bundesrat per 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt. Neu ist es so, dass wir als Pflegeheim die meisten Pflegematerialien über die Krankenkassen der Bewohnerinnen und Bewohner abrechnen müssen, mit vorgegebener Maximalvergütung. Dafür sind in einer Liste des Bundes maximale Frankenbeträge festgelegt, welche die Krankenkassen übernehmen müssen; darüber hinaus gehende Kosten gehen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner.

 

Wir werden uns mit allen verfügbaren Möglichkeiten dafür einsetzen, die für Pflegeheime sehr tief angesetzten Vergütungspreise im Einkauf einhalten zu können. Leider werden mit dem verrechenbaren Betrag aber in der Regel nur die kostengünstigsten Produkte abgedeckt. Unser Bestreben ist es, weiterhin Pflegematerialien in guter Qualität und Verträglichkeit einzusetzen, besonders beim für die Lebensqualität wichtigen Inkontinenzmaterial. Als Folge davon ist aber damit zu rechnen, dass Bewohnerinnen und Bewohner gewisse Mehrkosten selbst bezahlen müssen.

 

Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich auf diese wahrscheinlich anfallenden Zusatzkosten hin, welche aufgrund der geänderten Gesetze entstehen.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.