18.02.2022
«Mit Zuversicht aufmerksam nach vorne schauen» - so titelt der Gesundheitsverband Aargau (vaka) zu den Beschlüssen des Bundesrates von gestern, Mittwoch, den 16.02.2022. Was das für Institutionen wie der unsrigen im Detail bedeutet, möchte die Geschäftsleitung im Folgenden erläutern:
Maskentragepflicht:
Für Mitarbeitende, Besuchende und weitere Personen, wie beispielsweise externe Dienstleister (z.B. Handwerker) besteht eine Maskentragepflicht (vorläufig gültig bis am 31.03.2022).
Ausdrücklich von der Maskenpflicht befreit sind unsere Bewohnerinnen und Bewohner.
Besuchsregelungen:
Die Zertifikatspflicht für den Zugang zur Pflegeinstitution Pfauen ist aufgehoben. «Eine Aufrechterhaltung der Zertifikatspflicht bietet aus Sicht der vaka keine zusätzliche Sicherheit für die Bewohnenden». Ebenso sind Regelungen in Bezug auf zeitliche und örtliche Beschränkungen und auch in Verbindung mit der Anzahl von Personen nicht mehr notwendig.
Bistro:
Mitarbeitende und externe Gäste müssen ihre Gesichtsmaske tragen, bis sie im Restaurationsbereich am Tisch Platz genommen haben.
Die Bewohnenden sind wie oben erwähnt von der Maskentragpflicht ausgenommen.
Sicherheit:
Am repetitiven Testen für die Mitarbeitenden wird zunächst festgehalten, dies erachten wir auch weiterhin als eine sehr sinnvolle Massnahme.
Ausserdem möchten wir darauf hinweisen, dass wir weiterhin strikt an den bekannten Hygienemassnahmen festhalten. Dies betrifft wie bereits erwähnt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, wenn immer möglich das Einhalten des Mindestabstandes von 1.5m, sowie eine sensible Händehygiene.
Schlussendlich möchten wir Sie bitten, bei Bedenken betreffend Symptomen vor einem Besuch im Pfauen lieber auf diesen zu verzichten bzw. vorab einen Schnelltest durchzuführen. Dieses Vorgehen dient der Sicherheit aller.
Herzlichen Dank an alle für die Mithilfe und Unterstützung.